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MTDG in Kraft

Relevante Änderungen für RadiologietechnologInnen

rtaustria informiert über die wesentlichen Änderungen für Radiologietechnologinnen.

Am 1. September 2024 trat das neue MTD-Gesetz 2024 BGBl. I Nr. 100/2024 in Kraft.

Relevante Änderungen für RadiologietechnologInnen

  • RadiologietechnologInnen üben im Rahmen ihres Berufs alle medizinisch-technischen Methoden bei der Anwendung von ionisierenden Strahlen, nicht ionisierender Strahlung und Schallwellen unter festgelegten Rahmenbedingungen aus.
  • Radiologietechnologische Prozesse beschreiben das fachlich-methodische Handeln von RadiologietechnologInnen.
  • Im Rahmen des Berufsbilds sind die diagnostischen, interventionellen, nuklearmedizinischen und strahlentherapeutischen Prozesse von der Anamnese und Analyse bis zur Dokumentation, Auswertung und Analyse (Befundungsverfahren) abgebildet.
  • Berufsrechtliche Ermächtigung für die Berufsangehörigen bestimmte berufsspezifische Arzneimittel und Medizinprodukte zu verabreichen bzw. anzuwenden.
  • Radiologietechnologische Befundung ist Teil des radiologietechnologischen Prozesses
  • Allgemeine Kompetenzen erweitern das berufsspezifische Berufsbild und Kompetenzbereich.
  • Im Sinne des PatientInnenschutzes ist ausdrücklich auch für Angehörigen der MTD-Berufe die Kompetenz bei Notfällen gesetzlich verankert.
  • Eigenverantwortliche Berufsausübung verpflichtet weiterhin berufsspezifische Expertise einzubringen, aber auch die Grenzen des eigenverantwortlichen Handelns zu erkennen.
  • Spezialisierungen bzw. Höherqualifizierungen für berufsspezifische Fachbereiche, Lehre und Management sind im neuen Gesetz vorgesehen. Die Ausgestaltung für den jeweiligen Beruf kann durch Verordnungen des/der zuständigen Bundesministers erfolgen.
  • In einer eigenen Verordnung kann der/die zuständige BundesministerIn festlegen, in welchen medizinischen Bereichen Radiologietechnologinnen  Arzneimittel und Medizinprodukte mit bzw. ohne ärztlicher/zahnärztlicher Anordnung verordnen bzw. weiterverordnen dürfen.
  • Aus den gehobenen medizinisch-technischen Diensten wurden die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe. Die Berufsbezeichnung Radiologietechnologe /Radiologietechnologin bleibt unverändert.
     

Online-Webinare für Mitglieder

rtaustria bietet für Mitglieder Online-Webinare zum neuen MTD-Gesetz an. Darin informiert Verbandspräsidentin Sabine Weissensteiner über die wesentlichen Veränderungen und Auswirkungen des Gesetzes für die Berufsangehörigen der Radiologietechnologie und beantwortet ihre Fragen.