Aktuelles

MTD-Gesetz in Begutachtung

Positive Aspekte werden begrüßt, es besteht weiterhin Verbesserungspotenzial, Forderungen im Rahmen des Begutachtungsverfahrens unerstützen

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23. Mai 2024

Die Stellungnahme von rtaustria zum Entwurf des  MTD-Gesetzes (MTD-Gesetz 2024 – MTDG) ist auf der Website des Parlaments unter der Nummer 254111/SNME veröffentlicht. 23. Mai 2024

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MTD-Gesetz 2024 – MTDG 254111/SNME | Unterstützung Stellungnahme rtaustria | Parlament Österreich

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Pressemitteilung

 MTD-Gesetz zur Begutachtung – Berufsverbände melden sich zu Wort  vom 17. Mai 2024

Kurzinfo

Die Novelle des MTD-Gesetzes ging am 15.05.2024 in Begutachtung, wobei Stellungnahmen bis zum 29.05.2024 eingereicht werden können. Im Rahmen des vorparlamentarischen Begutachtungsverfahrens können alle interessierten Stakeholder (Unternehmen, Verbände, Interessensgemeinschaften, Privatpersonen, NGOs) ihre Stellungnahmen zum Gesetzestext einbringen. Die eingebrachten Stellungnahmen sind öffentlich auf der Parlamentswebsite einsehbar und können darüber hinaus unterstützt werden. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über den aktuellen Stand der MTD-Gesetzesnovelle. Darüber hinaus finden Sie in diesem Schreiben die zentralen Forderungen von MTD-Austria im Namen der sieben Interessenvertretungen der MTD-Berufe biomed austria, Verband der Diaetologen Österreichs, Ergotherapie Austria, logopädieaustria, orthoptik austria, Physio Austria und rtaustria.

Status Quo Novellierung des MTD-Gesetzes

Der Dachverband und die sieben MTD-Berufsverbände waren in den vergangenen drei Jahren durch intensive und zahlreiche Verhandlungsrunden in die Überarbeitung des MTD-Gesetzes eingebunden. Der Fokus von MTD-Austria und den Berufsverbänden war in sämtlichen Gesprächen klar: die Sicherstellung der Patient:innensicherheit und der hochqualitativen Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, sowie die Schaffung von Rechtssicherheit für die MTD-Berufsangehörigen für eine attraktive Berufsausübung. 

Die Forderungen und Anregungen der Berufsverbände wurden so weit übernommen, dass die nun zur Begutachtung gelangte Version als das Ergebnis des geschlossenen Einsatzes überwiegend – nicht ausschließlich – als positiv bewertet wird. MTD-Austria begrüßt es, wenn der nun vorliegende Gesetzesentwurf noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird. Dennoch besteht in einigen Aspekten weiterhin Verbesserungspotenzial, und wir werden unsere Forderungen im Rahmen des Begutachtungsverfahrens nochmals vorbringen. Nach Abschluss der Begutachtung freuen wir uns, an weiterführenden Gesprächen teilzunehmen, um ebendiese Forderungen zu diskutieren.

Unsere Forderungen

Politik sowie Interessenvertretung ist auch immer die Kunst des Machbaren. Es fanden zahlreiche Gespräche und Verhandlungen mit Vertreter:innen der Gesundheitspolitik auf Bundes- und Landesebene, sowie mit den Regierungs- und Oppositionsparteien statt. Nachfolgende Themen bieten aus Sicht von MTD-Austria noch mehr Potenzial für eine Berufsausübung im Sinne der optimalen Gesundheitsversorgung aller in Österreich lebender Menschen.

konkrete Anordnung/Zuweisung – Klarstellung der Begrifflichkeiten

Um die neu eingeführten Begrifflichkeiten (Anordnung/Zuweisung) zu erklären und Klarheit über den Kernbereich des Berufsbilds (konkrete Tätigkeiten) zu schaffen, sollte eine Interpretationsanleitung für Berufsangehörige und Patient:innen geschaffen werden. Dies ist im Psychotherapiegesetz (PthG 2024) ausgezeichnet dargestellt.

Es braucht darüber hinaus eine Erläuterung bzw. Interpretationsanleitung für Rechtsanwender:innen, um die neu eingeführten Begrifflichkeiten zu erklären und Klarheit über den Kernbereich des Berufsbilds zu schaffen.

Ein akademisch ausgebildeter Gesundheitsberuf weiß, welche Methode und Maßnahme zu setzen sind. Grundsätzlich jedoch spricht nichts dagegen, eine Konkretisierung der Anordnung zu ermöglichen - jedoch sollte die letzte Entscheidung, da auch die Durchführung in der Verantwortung bei den MTD-Berufen liegt, dort verortet sein und sowohl Berufsangehörigen als auch Patient:innen unnötige Wege und den Ärzt:innen unnötiger Aufwand erspart werden. Dies bedingt selbstverständlich, dass bei Unklarheiten, Kontraindikationen, Red Flags etc., der/die Verordner:in kontaktiert und Rücksprache gehalten wird.

MTD-CPD Zertifikat – Anerkennung als Nachweis der Fortbildungsverpflichtung

Die Anerkennung von Fortbildungen mit den vom MTD-Beirat erarbeiteten Standards muss weiterhin durch eine (wie bisher) Verordnungsermächtigung des Bundesministeriums gegeben sein. Mit einer Verordnungsermächtigung kann die Regierung Verordnungen erlassen, ohne das Parlament zu befragen. Das MTD-CPD Zertifikat sollte zur Qualitätssicherung verbindlich im Gesetz verankert werden.

Stärkung des MTD-Beirats als beratendes Organ des Ministeriums 

Die zeitgemäße und hochwertige Qualität der Versorgung von Patient:innen wird durch die gesetzlich geregelte Einbindung des MTD-Beirats sichergestellt. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, die Ausformulierung bezüglich der Aufgaben und Kompetenzen des Beirats zu konkretisieren.

Spezialisierung – weiterführende Qualifikation mit Befugniserweiterung

Die Möglichkeit für Spezialisierung wird im neuen Gesetz vorgesehen. Diese sollten – internationalem Vorbild entsprechend – mit weiterführender Qualifikation zu einer Befugniserweiterung führen.

Durchgehende Möglichkeit zur Akademisierung – öffentlich finanzierte Masterstudiengänge

MTD-Austria setzt sich für öffentlich finanzierte Masterstudiengänge ein. Dies soll einerseits allen Berufsangehörigen, unabhängig von den persönlichen, finanziellen Mitteln, ein weiterführendes Studium bis hin zum Doktorat ermöglichen und andererseits eine hochspezialisierte Versorgung für Patient:innen bieten. Dies ist im Sinne der europäischen Entwicklung.

AUFRUF ZUR BETEILIGUNG - JEDE STELLUNGNAHME / elekt. UNTERSTÜTZUNG ZÄHLT!

Um den Druck für die weitere Ausarbeitung des Gesetzes zu erhöhen, ist Ihre zahlreiche Mitwirkung am Begutachtungsverfahren besonders wichtig. Damit können wir noch mehr Potenzial aus einer guten Grundlage holen.

Ihre Beteiligung ist auf verschiedene Arten möglich.

  • Sie geben eine eigene Stellungnahme  ab.
  • Sie unterstützen die Stellungnahme von rtaustria oder die allgemeine Stellungnahme von MTD Austria. Das bedeutet, dass Sie, ohne selbst eine Stellungnahme zu verfassen, die veröffentlichten Stellungnahmen anderer unterstützen können. Das schafft ein Stimmungsbild und verdeutlicht, wie wichtig die Forderungen in der Stellungnahme sind. 
  • Sie können selbstverständlich Ihre eigene Stellungnahme einbringen und gleichzeitig die Stellungnahmen von rtaustria oder MTD Austria unterstützen. Dies wäre der Idealfall

Je mehr Berufsangehörige zum Gesetzesentwurf Stellung nehmen und je öfter eine Forderung in den Stellungnahmen vorkommt, umso sichtbarer wird ihre Notwendigkeit. Je mehr Stellungnahmen dieselbe Forderung enthalten, umso größer ist die Chance, dass diese vom Ministerium in den weiterführenden Diskussionen eingebracht wird. Damit erhöht sich auch die Chance, dass die Forderung in den vorliegenden Gesetzesentwurf Eingang findet. 

Die Begutachtung und Beteiligung wird bis  29.5. möglich sein.

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