Aktuelles

Stellungnahme rtaustria mit zahlreichen Unterstützungen

Begutachtungsfrist beendet | 450 Stellungnahmen insgesamt | Mehr als 10.000 Unterstützungen für die Forderungen der MTD-Berufe

Die Stellungnahme von rtaustria hat 683 Unterstützungen erhalten!

Die Stellungnahme von rtaustria zum Entwurf des  MTD-Gesetzes (MTD-Gesetz 2024 – MTDG) ist auf der Website des Parlaments unter der Nummer (156/SN-343/ME) veröffentlicht. 23. Mai 2024

Herzlichen Dank an alle Personen, die den Beruf in der Radiologietechnologie und den Berufsverband unterstützt haben - Gemeinsam sind wir stärker

MTD-Gesetz 2024 (343/ME) Parlamentsserver

  • Die elektronischen Unterstützungen bilden die politische Interessenlage ab.
  • Ihr Name wird nur dann als Unterstützer veröffentlicht, wenn Sie dem zustimmen. Falls nicht, gilt auch die annonyme Unterstützung.

Was sind die nächsten Schritte?

Nach Ablauf der Begutachtungsfrist wird der Ministerialentwurf üblicherweise vom zuständigen Bundesministerium unter Zugrundelegung der Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens überarbeitet. Erst dann behandelt der Ministerrat den vorgelegten Gesetzentwurf. Findet dieser die Zustimmung aller Regierungsmitglieder, wird er dem Parlament als Regierungsvorlage übermittelt.

*******

Ausgangslage zur MTD-Novelle

Die Novelle des MTD-Gesetzes ging am 15.05.2024 in Begutachtung, wobei Stellungnahmen bis zum 29.05.2024 eingereicht werden konnten. Im Rahmen des vorparlamentarischen Begutachtungsverfahrens konnten alle interessierten Stakeholder (Unternehmen, Verbände, Interessensgemeinschaften, Privatpersonen, NGOs) ihre Stellungnahmen zum Gesetzestext einbringen.

Die Forderungen und Anregungen der Berufsverbände wurden in den Vorgesprächen so weit übernommen, dass die zur Begutachtung gelangte Version (15. Mai 2024) als das Ergebnis des geschlossenen Einsatzes überwiegend – nicht ausschließlich – als positiv bewertet wird. MTD-Austria begrüßt es, wenn der vorliegende Gesetzesentwurf noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird. Dennoch besteht in einigen Aspekten weiterhin Verbesserungspotenzial, und wir werden unsere Forderungen im Rahmen des Begutachtungsverfahrens nochmals vorbringen. Nach Abschluss der Begutachtung freuen wir uns, an weiterführenden Gesprächen teilzunehmen, um ebendiese Forderungen zu diskutieren.

Stellungnahme von rtaustria in Kurzform

Der Fokus von MTD-Austria und den sieben Berufsverbänden war in allen Gesprächen im Vorfeld die Sicherstellung der Patient:innensicherheit, somit die hochqualitative Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sowie die Schaffung von Rechtssicherheit für die derzeit 41.000 MTD-Berufsangehörigen für eine attraktive Berufsausübung.

Der Berufsfachverband für Radiologietechnologie Österreich – rtaustria begrüßt grundsätzlich die lang erwartete Neufassung des MTD-Gesetzes und die damit einhergehenden positiven Aspekte. Als erster Ansprechpartner für alle Fragen der Radiologietechnologie in fachlicher und berufsrechtlicher Hinsicht weisen wir in dieser Stellungnahme auf Verbesserungen hin und deponieren erneut unsere Forderungen, die in den Gesprächen im Vorfeld bereits eingebracht wurden.

Berufsbild Radiologietechnologie

Es ist zu begrüßen, dass im Rahmen des Berufsbilds die diagnostischen, interventionellen, nuklearmedizinischen und strahlentherapeutischen Prozesse abgebildet sind. Die lange geforderte Regelung Verabreichung von Arzneimittel gemeinsam Regelung über die Anwendung von Kontrastmitteln und Radiopharmaka bringt eine enorme Erleichterung in der täglichen Praxis der Patient*innenversorgung. Die zeitgemäße Ergänzung des Berufsbildes um die radiologietechnologische Befundung ist ein lang geforderter Schritt und entspricht internationalen Standards.

Es bedarf einer Klärung der neu eingeführten Begriffe konkrete Anordnung und Zuweisung. Wir weisen darauf hin, dass eine konkrete Anordnung sich ohne Berücksichtigung des jeweiligen radiologietechnologischen Prozesses  widerspricht. Radiologietechnolog*innen müssen in einem ersten Schritt immer die Tauglichkeit der Anordnung auf fachliche Eignung zu prüfen.

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, eine Konkretisierung einer Anordnung zu ermöglichen - jedoch sollte im Sinne der Nutzung von Kompetenzen die letzte Entscheidung, da ja auch die Durchführung in der Verantwortung bei den MTD-Berufen liegt, dort verortet sein. Besteht für eine Maßnahme eine Kontraindikation, darf eine Maßnahme auch bei vorliegender konkreter Anordnung/Zuweisung keinesfalls angewendet werden.

Kennzeichnend für die eigenverantwortliche Berufsausübung der MTD-Berufsangehörigen ist, verpflichtende berufsspezifische Expertise einzubringen. Die konkrete Anordnung konterkariert die Balance von Anordnungsverantwortung, Durchführungsverantwortung und Eigenverantwortung.

Die Anordnung/Zuweisung im Rahmen der Gesundheitsförderung sowie der Primär- und Sekundärprävention ist vollkommen fehl am Platz. Patient*innen werden zu Präventionsprogrammen (zB Mammscreening) eingeladen und haben keine Zuweisung. Es muss klargestellt werden, dass Radiologietechnolog*innen im Setting Primär- und Sekundärprävention ohne Anordnung oder Zuweisung im Rahmen ihres Berufsbilds und Kompetenzbereichs eigenverantwortlich tätig sind.

Berufspflichten der MTD-Berufe - interdisziplinäre und interprofessionelle Zusammenarbeit

Die explizite Nichterwähnung von Radiologietechnolog*innen und Biomedizinischen Analytiker*innen in den Erläuternden Bemerkungen ist mehr als entbehrlich.

MTD-CPD Zertifikat – Anerkennung als Nachweis der Fortbildungsverpflichtung

Die Anerkennung von Fortbildungen mit den vom MTD-Beirat erarbeiteten Standards muss weiterhin durch eine (wie bisher) Verordnungsermächtigung des Bundesministeriums gegeben sein. Mit einer Verordnungsermächtigung kann die Regierung Verordnungen erlassen, ohne das Parlament zu befragen. Das MTD-CPD Zertifikat sollte zur Qualitätssicherung verbindlich im Gesetz verankert werden.

Spezialisierung – weiterführende Qualifikation mit Befugniserweiterung

Die Möglichkeit für Spezialisierung wird im neuen Gesetz vorgesehen. Diese sollten – internationalem Vorbild entsprechend – mit weiterführender Qualifikation zu einer Befugniserweiterung führen.

Der aktuelle Entwurf sieht Fortbildungsmöglichkeiten vor, die im Umfang von mindestens 60 ECTS angeboten werden können. Im Sinne kontinuierlicher Weiterbildungschancen für die Radiologietechnologie müssen aber auch solche abgebildet sein, die weniger als 60 ECTS umfassen. Spezialisierung muss parallel kumulativ über Berufserfahrung und Sammeln von Fortbildungen als „Senior“ möglich sein und/oder akademisch über die Absolvierung akad. Lehrgänge und/oder Masterstudiengänge

Stärkung des MTD-Beirats als beratendes Organ des Ministeriums 

Die zeitgemäße und hochwertige Qualität der Versorgung von Patient:innen wird durch die gesetzlich geregelte Einbindung des MTD-Beirats sichergestellt. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, die Ausformulierung bezüglich der Aufgaben und Kompetenzen des Beirats zu konkretisieren.

Gesamte Stellungnahme von rtaustria 23. mai 2024